Reglement der Brevets Randonneurs Mondiaux (200 bis 600km)

  1. Der Audax Club Parisien (ACP) hat einzig und allein die weltweit geltende Vollmacht, Brevets anzuerkennen. Alle seit 1921 stattgefundenen Brevets sind in chronologische Folge unter ihrer Anerkennungsnummer (Homologation) registriert worden.
     
  2. Die Brevets (Prüfungen) stehen allen Fahrradfahrern offen, gleich ob sie Mitglied eines Clubs, einer Vereinigung oder Verbandes sind. Minderjährige werden unter der Auflage zugelassen, dass sie eine elterliche Einwilligung vorlegen, die den Audax Club Parisien und die veranstaltenden Organisationen von jeder Verantwortung und Haftung entbindet. Außerdem muss ein ärztliches Attest, weniger als 6 Monate alt, vorgelegt werden. Alle Fahrgeräte sind zugelassen, die ausschließlich mit Muskelkraft fortbewegt werden.
     
  3. Zur Durchführung eines Brevets muss jeder Teilnehmer eine Anmeldung ausfüllen und eine Gebühr entrichten, deren Höhe der Organisator festlegt.
     
  4. Jeder Teilnehmer muss Haftpflicht versichert sein, sei es über einen Verband oder durch eigene, private Versicherung (Achtung: die meisten Risiko - Versicherungen decken den Versicherungsfall bei Teilnahme an organisierten und zahlungspflichtigen Veranstaltungen nicht ab).
     
  5. Für jeden Teilnehmer gilt, daß er sich auf einer persönlichen Ausfahrt befindet, er muss die StVO ebenso beachten wie jede offizielle Ausschilderung und hat vorhandene Radwege zu benutzen. Weder der ACP noch organisierende Vereinigungen können in irgendeiner Weise für Unfälle verantwortlich gemacht werden, die bei einem Brevet eintreten können.
     
  6. Bei Nachtfahrten sind die Räder mit einer fest angebrachten Front- und Rückbeleuchtung auszustatten, die dauernd eingeschaltet sein müssen (an Ersatzbirnen denken; eine doppelte Lichtquelle wird empfohlen). Die Organisatoren verweigern jedem Teilnehmer den Start, dessen Beleuchtung nicht regelgerecht ist. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das Licht bei einbrechender Dunkelheit einzuschalten. Das gilt auch, wenn die Sicht z.B. bei Regen, Nebel ... unzureichend ist. Selbst in der Gruppe muß jeder mit Licht fahren. Nachts werden helle Bekleidung und reflektierende Armbinden empfohlen, während das Tragen reflektierende Sicherheitsbänder oder -weste vorgeschrieben ist. Jede festgestellte Zuwiderhandlung führt zur Nicht - Anerkennung des Brevets.
     
  7. Jeder Randonneur muss selbst für alles vorsorgen, was die Durchführung seines Brevets verlangt. Keinerlei Service durch Trainer, Pfleger, Begleitfahrzeug ist auf der Route außerhalb der Kontrollpunkte gestattet (Geheimkontrolle ist möglich). Teilnehmer, die dem zuwider handeln werden ohne Widerruf ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat in Auftreten und Haltung korrekt zu sein.
     
  8. Am Start erhält jeder Teilnehmer eine Streckenkarte und einen Routenplan, auf dem eine bestimmte Zahl von Kontrollstellen eingetragen sind, an denen der Teilnehmer die Streckenkarte stempeln lassen muss. Die Organisatoren können ebenso eine oder mehrere Geheimkontrollen vorsehen. Der Teilnehmer hat die Strecke einzuhalten, die er am Start erhält.
     
  9. Ist vom Organisator keine präzise Kontrollstelle vorgegeben, so muß der Randonneur den Kontrollpunkt abstempeln lassen (mit Namen des Händlers, der Tankstelle etc...). Falls auch dies unmöglich sein sollte (Nachtkontrolle), dann ist eine Postkarte an den verantwortlichen Organisator zu senden (mit Angabe von Ort, Tag und Zeit der Durchfahrt, mit Namen, Vornamen, Club). Zudem ist im vorgesehenen Kontrollfeld der Streckenkarte "CP" einzutragen, der Tag und die Zeit der Postaufgabe. Bei jeder Kontrolle ist die Uhrzeit einzutragen, sowie bei Brevets über mehr als 24 Stunden auch der Tag.
    Das Fehlen eines Stempels, einer Uhrzeit oder der Verlust der Karte (egal nach welcher Entfernung) ziehen die Nicht - Anerkennung des Brevets nach sich. Jeder Teilnehmer hat seine Streckenkarte persönlich zu kontrollieren.
     
  10. Die für jedes Brevet vorgegebenen Zeiten hängen von der Länge ab:
    13:30h (200 km), 20h (300 km), 27h (400 km), 40h (600 km) 75h (1000 km).
    Die Ankunft bei jeder Kontrollstelle muss zwischen der Öffnungs- und Schließzeit des Punktes liegen, die auf der Streckenkarte ausgewiesen ist. Der Randonneur muss die zwischenliegenden Zeitabschnitte beachten, um die Anerkennung seines Brevets nicht zu gefährden, selbst wenn dieses insgesamt innerhalb der Zeitgrenze gefahren ist.
     
  11. Jeder Betrug zieht den Ausschluss des Teilnehmers von allen Organisationen des ACP aus.
     
  12. Bei der Ankunft muss jeder Teilnehmer seine Karte unterschrieben dem Organisator übergeben. Nach der Homologation wird sie zurückgegeben. Bei Verlust des Dokuments wird kein Duplikat ausgestellt. Da diese Brevets keine Wettfahrten darstellen, gibt es auch keine Klassifizierung. Teilnehmer, deren Brevet homologisiert wurde, können eine spezielle Medaille erwerben, müssen dies jedoch ausdrücklich verlangen. Der Betrag ist bei Übergabe der Streckenkarte am Ziel zu entrichten.
     
  13. Die Medaillen, die ein erfolgreiches Brevet belegen sind bronziert (200 km), silberfarben (300 km), silber/goldfarben (400 km), goldfarben (600 km) und silbern (1000 km). Das Design wird prinzipiell im Jahr nach PBP geändert. Der Preis der Medaillen wird durch die Organisatoren der Brevets bekanntgegeben.
    Super Randonneur: eine Auszeichnung, die an Randonneure vergeben wird, die innerhalb des gleichen Jahres die Serie 200, 300, 400 und 600 km Brevets erfolgreich gefahren sind. Eine Medaille (PBP-Jahrgang) über diese Auszeichnung erhält der Randonneur, der sie beim Organisator der Brevets beantragt. Dazu muss er ihm seine Brevet - Nummern angeben und den Betrag der Medaille bezahlen.
  14. Ein Brevet kann weder ganz noch teilweise gleichzeitig mit einer anderen Kilometerprüfung (Langstreckenfahrt) durchgeführt werden.
     
  15. Mit der Teilnahme an einem Brevet und seinem Start erkennt der Teilnehmer uneingeschränkt die vorliegenden Regeln an. Jede Klage oder Reklamation, gleich welchen Anlasses, ist schriftlich und innerhalb von 48 Stunden den Organisatoren einzureichen. Diese prüfen sie und reichen sie mit ihrer Stellungnahme an die Komission des Randonneurs des ACP zur Prüfung und anschließender Entscheidung weiter.
     
  16. Das Comité Directeur des ACP regelt den vorgelegten Fall ebenso wie Streitigkeiten, die die vorliegende Regelung vernachlässigt hätte.
    Ein Widerspruch dagegen ist ausgeschlossen.